Art.Nr.: AD100
Der Einjährige Beifuß, auch bekannt als Artemisia annua, ist eine Pflanze aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae) und der Gattung Artemisia. Das Artemisia annua DMSO von ARTEMISIUM ist ein starkes "Forte" Produkt mit einer erhöhten Wirksamkeit. Für 100ml DMSO verwenden wir 20g Artemisia annua. DMSO (Dimethylsulfox
DMSO ist dafür bekannt, dass es nicht nur wasserlösliche, sondern auch fettlösliche Stoffe sehr gut lösen kann und an sich bindet. Darüber hinaus ist es für jedwedes Körpergeweebe gut verträglich. DMSO ist in der Lage, biologische Membrane sehr gut zu durchdringen, wodurch es sehr gut geeignet ist, um nicht nur die Inhaltsstoffe von zum Beispiel Pflanzen optimal herauszulösen und aufzunehmen, sondern diese auch ebenso gut in den Körper zu transportieren.
Das ARTEMISIUM Artemisia annua DMSO wird in einer Glasflasche aus Violettglas (Mironglas) mit Dropfeinsatz und Originalitätsverschluss ausgeliefert. Optional kannst du einen Pumpsprühkopf dazu bestellen.
Unser Artemisia annua DMSO wird über einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen im schonenden Kaltauszugverfahren hergestellt. Dadurch bleiben alle Inhaltsstoffe erhalten, denn gerade das im Artemisia annua enthaltene Artemisinin ist sehr hitzeempfindlich und kann beim Warmauszug seine Wirksamkeit verlieren.
Wir legen sehr viel Wert darauf, unsere Produkte bestmöglich zu schützen, um die Haltbarkeit optimal zu verlängern. Darüber hinaus ist eine Glasflasche nicht nur hochwertiger, sondern auch wesentlich nachhaltiger als solche aus Kunststoff. Damit gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung und leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt. Da die Violettglasflasche spülmaschinengeeignet ist, kannst du sie jederzeit weiterverwenden und zum Beispiel selbst hergestellte Kräuteröle darin abfüllen. Solltest du dies jedoch nicht wünschen, dann kannst du die Flasche natürlich auch über den Braunglas-Glascontainer entsorgen.
Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel bzw. als Nahrungsergänzungsmittel ist innerhalb Deutschland sowie der EU derzeit nicht erlaubt. Der Grund hierfür ist die Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen und auch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Anbau, Verkauf und Verarbeitung der Pflanze sind daher nicht verboten. Was jedoch leider noch immer verboten ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.
Bei dem von uns verarbeiteten bzw. angebotenen Artemisia annua handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel und keine Lebensmittelzutat)! Bitte beachte dies bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffs.