Unsere Artemisia annua Pflanzen sind von höchster Qualität und werden sorgfältig ausgewählt, um sicherzustellen, dass sie gesund und kräftig sind. Mit ihrem feinen Laub und ihrem markanten Duft werden sie nicht nur eine visuelle Bereicherung für deinen Garten sein, sondern auch eine wertvolle Ergänzung für deine Kräuterbeete.
Es ist wichtig zu beachten, dass Artemisia annua Frost nicht verträgt. Daher sollte die Pflanze erst nach draußen verbracht werden, wenn die Temperaturen nachts nicht mehr unter den Gefrierpunkt fallen. Dies gewährleistet, dass deine Pflanze optimal gedeiht und nicht durch Frostschäden beeinträchtigt wird.
Beim Einpflanzen deiner Artemisia annua solltest du einen sonnigen Standort mit gut durchlässigem Boden wählen. Achte darauf, dass die Pflanze ausreichend Platz hat, um sich auszubreiten, da sie bis zu 200 cm hoch werden und einen Durchmesser von bis zu 100 cm erreichen kann. Regelmäßiges Gießen ist wichtig, besonders während trockener Perioden, aber achte darauf, dass der Boden nicht zu nass wird, um Staunässe zu vermeiden.
Artemisia annua ist bekannt für ihre robuste Natur und ihre geringen Ansprüche an die Pflege. Dennoch empfehlen wir regelmäßige Kontrollen auf Schädlinge und Krankheiten, um die Gesundheit deiner Pflanze zu gewährleisten. Bitte beachte, dass Artemisia annua insbesondere bei Schnecken sehr beliebt ist, daher können geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Mit etwas Liebe und Pflege wird deine Artemisia annua zu einem wertvollen Bestandteil deines Gartens und bietet nicht nur eine ästhetische Bereicherung, sondern auch die Möglichkeit, von ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten in der Kräuterheilkunde zu profitieren.
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Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel bzw. als Nahrungsergänzungsmittel ist innerhalb Deutschland sowie der EU derzeit nicht erlaubt. Der Grund hierfür ist die Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen und auch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Anbau, Verkauf und Verarbeitung der Pflanze sind daher nicht verboten. Was jedoch leider noch immer verboten ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.
Bei dem von uns verarbeiteten bzw. angebotenen Artemisia annua handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel und keine Lebensmittelzutat)! Bitte beachte dies bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffs.